Strategiemeeting und Mitgliederversammlung des BdB in Hannover
Am 29. August 2025 fand das Strategiemeeting des Bundesverbandes der Belegärzte und Belegkrankenhäuser in Hannover stat. Die Mitgliederversammlung des BdB wurde am Folgetag in der Sophienklinik abgehalten.
Neben der Nachlese der in den vergangenen Wochen wahrgenommenen politischen Kontakte wurde die Agenda der Lobbyarbeit für das Belegarztwesen bis zum Jahresende und darüber hinaus festgezurrt. Dabei wurden auch grundsätzliche Überlegungen zum Umgang mit Entscheidungsgremien, wie z.B. der KBV, erörtert und entsprechende Vorgehensweisen beschlossen.
Frau PD Dr. Ursula Hahn habe den BdB bei der Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz vom 21. August 2025 im Bundesgesundheitsministerium vertreten und dabei alle aktuellen wesentlichen Forderungen das BdB vorbringen können. Dazu gehören unter anderem die Anrechnung der Geräteausstattung in den Praxen auf die zur Gewährung einer belegärztlichen Leistungsgruppe geforderte technische Ausrüstung und die Streichung des 20 % - Abschlags im § 18 Abs. 3 KHEntgG zur Umsetzung des Beleghonorararztes. Eindeu5g zu begrüßen ist die im Referentenentwurf enthaltene Gleichstellung eines vollen belegärztlichen Vertragsarztsitzes mit einem Vollzeitäquivalent eines angestellten Arztes von 38,5 Stunden. Hier wurde erfreulicherweise eine wichtge Forderung des BdB umgesetzt. Die erneut unklare Formulierung, dass diese Regelung nur in „ausgewiesenen Belegabteilungen“ gelten soll, wurde unsererseits in der Anhörung kritsiert, da nicht definiert wird, was konkret mit „ausgewiesen“ gemeint ist. Es muss zuküncig möglich sein, dass Belegärzte ihre Patenten, sollte ihre Abteilung der Krankenhausreform zum Opfer fallen, auch in benachbarten Hauptabteilungen behandeln können. Dafür fordert der BdB entsprechende gesetzliche Regelungen. Beim Strategiemee5ng wurde beschlossen, zuküncig eine größere Flexibilität für die Länder zu fordern, kleinere Abteilungen, die die personellen oder andere Qualitätskriterien nicht erfüllen, trotzdem zur Versorgung zuzulassen. Dies ist derzeit vom Verordnungsgeber zwar vorgesehen, doch ist die Regelung auf drei und danach auf maximal weitere drei Jahre jeweils unter der Bedingung der Zustmmung der Kostenträger beschränkt.
Die Teilnehmer legten in Hannover fest, dass die Pressearbeit des BdB intensiviert werden soll, wozu professionelle Unterstützung erforderlich werden wird. Regelmäßige Pressemitteilungen sollen herausgegeben werden, um die Wahrnehmbarkeit des Verbandes zu stärken. Zudem hat der Vorsitzende Herr Dr. Ryszard van Rhee eine App vorgestellt, die zuerst in einer Testphase vorstandsintern erprobt und dann allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden soll. Dadurch wird die Kommunikation unter den Mitgliedern erleichtert. Über eine Volltextsuche wird es möglich werden, in den innerhalb der App abgelegten Dokumenten nach spezifischen Stichpunkten zu suchen und dadurch schneller an Antworten auf Fragen aus dem belegärztlichen Alltag zu kommen.
Diskussionsstoff lieferte auch die Auswertung der zum Jahresanfang versendeten Umfrage an die BdB-Mitglieder, an der sich erfreulicherweise rund 40% der Befragten beteiligt haben. Herausragend waren die fast durchweg gute subjektive Einschätzung belegärztlicher Tätgkeit durch die Befragten. S5chworte dazu waren die Nähe zum Patienten und die posi5ve Bewertung der Möglichkeit, in der Niederlassung qualifiziert operativ arbeiten zu können. Kommentare wie: „ich liebe es“ oder „nah am Idealbild ärztlicher Arbeit“ machen Mut, dass das Belegarztwesen den Genera5onswechsel nach den „Boomern“ überstehen wird. Es wurde vereinbart, die Antworten auf die gestellten 35 Fragen der Online-Umfrage gründlich aufzuarbeiten.
Während der Mitgliederversammlung vom 30. August 2025 erörterte der Vorsitzende die poli5sche Agenda der Periode 2024 bis 2025 sowie die erreichten Ergebnisse. Hier stellte er insbesondere die Möglichkeit der Belegärzte zur grundsätzlichen Teilnahme an allen Leistungsgruppen und die Anerkennung der vollen vertragsärztlich-belegärztlichen Zulassung als Vollzeitäquivalent heraus. Diese beiden positiven Ergebnisse der politischen Lobbyarbeit ermöglichen die Formührung des Belegarztwesens in Deutschland. Es ist allen bewusst, dass die Krankenhausreform auch nach deren Abschwächung durch das KHAG zu einer drastischen Verringerung der noch ca. 900 belegärztlichen Abteilungen führen wird. Umso wichtiger ist die Forderung des BdB an die Poli5k, die freiberufliche Zusammenarbeit von Belegärzten mit bereits zugelassenen Hauptabteilungen gesetzlich sicherzustellen.
Ein wertvoller Austausch von Gedanken und Ideen zur Verbesserung der Situation von Belegärzten fand statt. Ein Kollege aus NRW berichtete über den Kahlschlag, den Belegabteilungen dort derzeit erleben. Nur größere Einheiten und Kooperationen von Leistungserbringern haben die Chance, ihre Patienten weiterhin sektorenübergreifend zu versorgen. Nach der Darstellung des Finanzberichts durch Herrn Dr. Stefan Drumm, Schatzmeister im BdB, wurde der Vorstand entlastet. Der BdB ist durch den Rückgang der Mitgliederzahl über Jahre in unruhigem Fahrwasser. Kostenreduktion und die Gewinnung weiterer Mitglieder sind notwendig, damit der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser seine erfolgreiche Arbeit auch zuküncig fortsetzen kann.
Unsere jüngsten Erfolge motivieren uns dazu, durch aktive Pressearbeit und beharrliche Kommunikation mit den Playern aus Politik und Selbstverwaltung das Belegarztwesen verstärkt in die Wahrnehmung zu bringen und es im sektorenübergreifenden Versorgungsbereich krisenfest zu verankern.
Autor: Dr. med. Ryszard van Rhee, Vorstandsvorsitzender
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