Breaking News

Aktuelle Nachfrage zum Belegarztwesen an Bundesgesundheitsminister Lauterbach (wir berichteten) löst eine „kleine Anfrage“ des Bundestages an die Bundesregierung aus.

 

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Stand 19.3.2024

Wie kommen Belegärzte mit den Hybrid-DRG zurecht, Dr. van Rhee?

Die Einführung der Hybrid-DRGs zum 1. Januar 2024 hat vielmehr zu zahlreichen Fragen und weniger zum beabsichtigten erfolgreichen Ambulantisierungsanreiz geführt. Im Interview mit der Ärzte Zeitung beantwortet Dr. van Rhee, Vorstandsmitglied und Schatzmeister im BdB, aktuelle Fragen zum Themenkreis und stellt die besondere Position der Belegärzte als ideale Leistungserbringer dieser neuen Abrechnungsoption heraus.

 

Stand 19.3.2024

Demokratie und Pluralismus als Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen

Der BdB e.V. unterstützt ausdrücklich einen gemeinsame Erklärung von Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen:

Demokratie und Pluralismus sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie sind elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders.

 

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Stand 18.3.2024

Nachfrage an den Bundesgesundheitsminister

Im April des vergangenen Jahres hatte Herr Bundesgesundheitsminister Prof.  Lauterbach im Rahmen eines persönlichen Gespräches im Ministerium zugesagt, nachhaltige  Schritte zum Erhalt und Ausbau des Belegarztsystems in Deutschland einzuleiten (https://www.aend.de/articleprint/222760).

Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser hat nunmehr die Initiative ergriffen und sich erneut an das BMG gewandt mit der Bitte, mitzuteilen, welche Maßnahmen zwischenzeitlich ergriffen wurden, diese sektorenverbindende, patientenfreundliche und ressourcensparende Versorgungsform auszubauen. Das Schreiben wurde gleichzeitig an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages weitergeleitet sowie an den ÄND.

 

Dr. Andreas W. Schneider

1. Vorsitzender BdB

Stand 8.3.2024

Hybrid-DRG's werden die belegärztliche Welt ändern

Kurz vor Weihnachten veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die „Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung)“, die bereits zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist. Absehbar werden Hybrid-DRG die belegärztliche Welt in mehrerlei Hinsicht ändern.

Der folgende Überblick zu den Regelungen der Hybrid-DRG führt die Kenntnisse zu Hybrid-DRG zusammen.

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Autor:
Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn I Mitglied im BdB Vorstand

Stand 9.1.2024

BdB Pressemitteilung

Der Belegarzt als idealer Hybridversorger

Pressemitteilung (07.11.2023)

Das Konzept der Hybrid-DRG weist nach Auffassung des Bundesverbands der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. (BdB) in die richtige Richtung und ist geeignet, die Ambulantisierung voran zu
bringen. Anlässlich der Jahrestagung des BdB analysierte der Vorstand mögliche Auswirkungen für das Belegarztwesen.

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Belegarztanerkennung und Entfernung von der Klinik

Entscheidung des Landessozialgericht Schleswig-Holstein

Ein Bericht von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (09.11.2023)

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (Az L 4 KA 49/18 R) hat die Anforderung für Belegärzte noch mal höhergeschraubt.  

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Hybrid-DRG bringen Ambulantisierung auf den Weg

Belegarztwesen als idealer Hybridversorger

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn und Dr. med. Andreas W. Schneider (26.10.2023)

Das Ministerium hat jüngst den Verordnungsentwurf zur Hybrid-DRG nach § 115f* vorgelegt. Nicht nur Krankenhäuser, Vertragsärzte und MVZ, sondern auch Belegärzte sind explizit zur Erbringung und Abrechnung berechtigt: Hybrid-DRG sehen eine gleiche Vergütung unabhängig davon, ob die vergütete Leistung ambulant oder stationär erbracht wird, vor. Es handelt sich um Komplexpauschalen, die die gesamte ärztliche Leistung (bei Operationen also i.d.R. mindestens Operateur und Anästhesist), Krankenhausleistung und Sachkosten umfassen.

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„Belegarzt-Praxen in Not“

ALARMSTUFE ROT: STOPPT DAS KRANKENHAUSSTERBEN!

Der BdB unterstützt ausdrücklich den Protesttag der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
am 02.10.2023 sowie die Aktionen der Krankenhäuser, denn wir sind doppelt betroffen.

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Bildmotive Protestaktion zum Download: https://www.praxisinnot.de/3/mitmachen/

SpiFa Homepage: https://spifa.de
DKG Homepage: https://www.dkgev.de

Belegärzte und Krankenhäuser fordern mehr intersektorale Kooperation im Gesundheitswesen

DKG zu gemeinsamen Positionen mit dem BdB

Gemeinsame Pressemitteilung DKG & BdB (03.05.2023)

Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben gemeinsame Positionen formuliert, um die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.

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Bundesverband der Belegärzte und -krankenhäuser trifft Bundesgesundheitsminister

Lauterbach will Belegarztwesen im Zuge der Krankenhausreform stärken

Pressemitteilung (05.04.2023)

Für den Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. (BdB) kommen positive Signale aus Berlin: Bei einem Treffen des BdB-Vorstands mit Prof. Dr. Karl Lauterbach am 3. April 2023 im Bundesgesundheitsministerium sprach sich der Minister für den Erhalt des Belegarztwesens aus, das als ergänzendes Versorgungssystem von hoher Qualität auch in der anstehenden Krankenhausreform berücksichtigt und gefördert werden solle.

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Kontextfaktoren des AOP-Vertrags

Dauert's vielleicht noch

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (12.04.2023)

Nach dem seit 1.1.2023 geltende AOP Vertrag müssen im Katalog gelistete OPS grundsätzlich ambulant durchgeführt werden - es sei denn, es greift einer der (sehr restriktiv gefassten) patientenbezogenen Kontextfaktor. Scheinbar sind diese Eckdaten noch nicht scharf geschaltet.  

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Streitpunkt Leistungsgruppen

Level – mehr als nur akademischer Streit

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (12.04.2023)

Die künftige Krankenhauslandschaft wird auch davon geprägt sein, wie sich Bund und Ländern zu sogenannten Leveln und Leistungsgruppen einigen. Die Folgen für das Krankenhauses reichen von Erhalt des Status quo über Verlust einzelner stationärer Abteilung, Schrumpfung des anbietbaren Leistungs-spektrums in fortbestehenden Abteilungen und - im schlimmsten Fall - einer Rückstufung des gesamten Hauses auf ein ambulantes Gesundheitszentrum mit Pflegebetten. Die Debatte, so kompliziert sie ist, hat damit potentiell große Auswirkungen.

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Neuer AOP-Vertrag

Umgang mit erschwerter Begründung für stationäre Durchführung

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (28.02.2023)

Eine wesentliche Änderung laut neuem AOP-Vertrag (am 22.12.2022 veröffentlich, am 1.1.2023 in Kraft getreten) betrifft die Begründung stationärer Durchführung von im AOP-Katalog gelisteten Operationen und Prozeduren (OPS). Nach bisherigem AOP-Vertrag konnte eine OPS ambulant oder stationär durchgeführt werden, OPS der Kategorie 1 „i.d.R. ambulant“ wurden mehrheitlich ambulant, die der Kategorie 2 „sowohl ambulant wie stationär“ öfters stationär durchgeführt. Nunmehr sind alle OPS des AOP-Katalogs grundsätzlich ambulant zu erbringen, nur ein patientenindividueller Kontextfaktor kann eine stationäre Durchführung begründen (§ 8 AOP-Vertrag neu).


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(Belegarzt-)Praxen in Not

Die Ressourcen im Gesundheitssystem sind aufgebraucht

www.praxisinnot.de

 

SpiFa Kampgne (2023)

Die Ressourcen im Gesundheitssystem sind aufgebraucht, die Verteilung der Mittel gestalten sich zunehmend fragwürdig. Demographie von Patienten und Ärzteschaft, medizinischer Fortschritt in Diagnostik und Behandlung sowie zunehmende Individualisierung der Therapie lassen die Gesundheitsausgaben steigen. Brandbeschleuniger wie Covid-Pandemie, Lieferkettenengpässe, Klimawandel, Ukraine-Krieg, Energiekrise, massiv steigende Inflation sowie zunehmende Überlastung der Leistungserbringer in Pflege und ärztlicher Tätigkeit lassen das Rad immer schneller drehen.  

Handlungsbedarf der Krankenkassen und Politik Veränderungen zu gestalten ist nachvollziehbar und erforderlich. Aber...


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