Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage zum Belegarztwesen – vorsichtig optimistisch

Der Bundestagsabgeordnete Herr Pilsinger, CSU, hat nach einem Gespräch mit dem Bundesverband der Belegärzte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.  Auf detaillierte Frage geht die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht ein (BT Drucksache 20/1583). Zwischen den Zeilen läßt sich der gerade völlig andere Fokus der Bundesregierung heraus lesen: In der berufspolitischen Debatte geht es um Ambulantisierung, da ist eine stationäre Struktur, die noch dazu abnehmende Arzt- und Fallzahl aufweist, nicht erste Priorität. 

 

Als einzige  Sichtweise wäre das schade und kurzsichtig, bietet doch das Belegarztwesen die besten Voraussetzungen für Ambulantisierung bei gleichzeitigem Erhalt der notwendigen stationären Versorgungskapazität und das zu vergleichsweise geringen Kosten. Vielleicht erkennt die Bundesregierung das Potential des Belegarztwesens, eine Aussage in der Antwort deutet darauf hin:  „Die Rolle der Belegärztinnen und Belegärzte sowie die Zukunft des Belegarztwesens werden in der laufenden Legislaturperiode in mehrfacher Hinsicht zu diskutieren sein.“. Wie genau die Bundesregierung allerdings die perspektivische Rolle des Belegarztwesen sieht, wird nicht ausgeführt. 

 

Ärgerlich: Der Erlaubnisvorbehalt des EBM wird nicht in Frage gestellt, die Zuständigkeit der Selbstverwaltung für den Katalog wird bestätigt. Aber die Regierung „geht grundsätzlich davon aus, dass im EBM... [belegärztliche] Leistung angemessen abgebildet sind.“ und „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die vom Gemeinsamen Bundesausschuss unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden, zügig im EBM abgebildet werden.“ Das lässt sich auch als Auftrag an die Selbstverwaltung lesen.