Regionale Gesundheitszentren

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Belegärzte,

 

seit vielen Jahren engagiert sich der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser, in Niedersachsen besonders vertreten durch seinen einzigen Landesverband, die Interessen von Belegärzten gegenüber Politik, Krankenkassenvertretern und der KV durchzusetzen. 

 

Ein Leuchtturmprojekt des Belegarztwesens stellt dabei zweifelsfrei die Sophienklinik Hannover dar, die zu den größten Belegkrankenhäusern in Deutschland gehört und im September letzten Jahres ihren 70. Geburtstag feierte. 

 

Im Rahmen des Festakts zur Jubiläumsfeier sprach unter anderem die Sozialministerin Niedersachsens, Frau Daniela Behrens. Sie war voll des Lobes für das Belegarztwesen und drückte ihren Wunsch aus, dass wir durch das Land ziehen und anderen Kliniken unser Versorgungsmodell vermitteln sollten. Es decke sich in weiten Teilen mit dem von niedersächsischen Gesundheitspolitikern erarbeiteten Idealmodell, das in dem aktuellen Enquete-Bericht einer gesundheitspolitisch hochkarätig besetzten Kommission des niedersächsischen Landtags beschrieben worden sei. Zwischenzeitlich ist das neue niedersächsische Krankenhausgesetz in Kraft getreten, in dem "regionalen Gesundheitszentren (RGZ)" als Bollwerken der intersektoralen Versorgung eine entscheidende Rolle zugewiesen wird (siehe Abbildung).

Anfang Mai diesen Jahres folgte eine Videokonferenz zwischen dem Sozialministerium, vertreten durch Frau Ministerin Behrens und ihrem Stab, Herrn Barjenbruch für die KVN und dem BdB, vertreten durch Andreas W. Schneider und mich. 

 

Frau Behrens beurteilte das Belegarztwesen weiterhin positiv. Unseren Vorschlag, belegärztliche Einheiten als Modell einer optimalen intersektoralen Versorgung im Rahmen von Modellprojekten zu fördern, lehnte sie allerdings ab. Sie verwies darauf, dass die Finanzierung über die politische Bundesebene zu erfolgen habe und Niedersachsen keine Mittel für derartige Maßnahmen vorhalte. Im Gegensatz zu dieser Aussage steht, dass die Ministerin später auf die im neuen Krankenhausgesetz konstruierten Gesundheitszentren verwies, deren Umsetzung mit Landesmitteln gefördert werden solle. Drei entsprechende Modellprojekte in der Fläche würden derzeit etabliert. Es entstand der klare Eindruck, dass das Ministerium plant, über die Einrichtung von RGZ die Versorgung ländlicher Regionen in Niedersachsen zu verbessern. Leider erteilte die Ministerin der von uns gewünschten generellen Stärkung der bereits bestehenden integrativen belegärztlichen Versorgungsstruktur somit eine Absage. Vielmehr regte sie an zu prüfen, ob in Einzelfällen Belegärzte Krankenhäuser in prekärer wirtschaftlicher Lage in der Fläche „übernehmen“ könnten. Ein solches Vorgehen könne im Zuge der Förderung regionaler Gesundheitszentren dann auch eine Förderung durch das Land erfahren.

Die Ministerin fragte Herrn Barjenbruch, ob Bayern etwas anders mache als Niedersachsen, denn das Belegarztwesen floriere dort offensichtlich stärker als bei uns. Wir wiesen auf die gezielte Unterstützung des Belegarztwesens in Bayern hin (Sicherstellungsassistenten, Strukturverträge, Tradition), die die Attraktivität des Systems dort steigerten. Die Ministerin schlug vor, dass die KVN prüfen möge, in welchen Regionen Niedersachsens überhaupt belegärztliche Strukturen vorgehalten würden, um für eine etwaige Mitversorgung ländlicher Regionen zur Verfügung stehen zu können.  Zudem solle die KVN Vorschläge machen, wie Belegärzte in Niedersachsen gefördert werden könnten.

 

Ein virtuelles Folgetreffen des BdB mit der KVN fand daraufhin im Juni dieses Jahres statt, um nochmals an die Vorschläge der Ministerin zu erinnern. Bei dieser Gelegenheit erneuerten wir unsere Forderung nach einer Unterstützung für belegärztlich aktive Praxen, in denen z.B.  ein Sicherstellungsassistent die Versorgung der Praxis gewährleistet, während der Belegarzt in der Klinik arbeitet; eine Regelung, wie sie in der KV Bayern gilt. Zudem wurde an die Forderung der unbudgetierten Bezahlung von konservativen Begleitleistungen im belegärztlichen Behandlungssetting erinnert. Herr Barjenbruch versprach, über beide Punkte nachzudenken, sah aber zu erwartende gravierende Widerstände der Kostenträger für eine solche Regelung. Die Erstellung einer Karte belegärztlicher Versorgung Niedersachsens sei in Arbeit.

 

Es wird im Herbst eine erneute Konferenz mit dem Sozialministerium geben. 

 

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, die Position der Belegärzte in Niedersachsen und auf Bundesebene zu verbessern. Dem Wunsch des niedersächsischen Sozialministeriums, die Belegärzte als Lückenbüßer in schlecht versorgten Regionen und in wirtschaftlich windigem Umfeld zu missbrauchen, ist eine klare Absage zu erteilen. Vielmehr muss weiter zum Ausdruck gebracht werden, dass unser System bereits seit Jahrzehnten die Integration zwischen den Sektoren lebt, deren Neuerfindung die Politik mittels alternativer Strukturen mühevoll und bislang erfolglos versucht.

 

Mit Beharrlichkeit in der Sache und kollegialen Grüßen

 

Dr. Ryszard van Rhee                                                                   Dr. Andreas Schneider

Vorsitzender des Landesverbandes                                           Vorsitzender des BdB

Niedersächsischer Belegärzte im BdB