Krankenhausplanung NRW – Verhandlungen starten

Ein Artikel von Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn (22.12.2022)

Mit dem im letzten Jahr novellierten Krankenhausrahmenplan NRW sollen Kapazitäten nicht mehr entlang von Betten, sondern von an historischen Fallzahlen orientierten Leistungsmengen geplant werden. Das hierzu entwickelte Konzept der Leistungsbereiche- und -gruppen“ wurde jetzt in Teilen in der „grundlegenden Krankenhausreform“ aufgegriffen. Um im künftigen NRW-Plan berücksichtigt zu werden, müssen die Krankenhäuser und Abteilungen definierte Strukturvoraussetzungen aufweisen. Erfüllen dies in einer der 16 NRW-Versorgungsregionen mehr Abteilungen als benötigt, kommen Auswahlkriterien hinzu. Aus Sicht der Belegärzte besonders kritisch und trotz intensiver Lobbyarbeit im Rahmenplan geblieben: „i.d.R. [ist] der Hauptabteilung der Vorrang vor einer Belegabteilungen zu geben“.

Das Ministerium leitet jetzt die heiße Phase ein. Aus der Pressemitteilung des Hauses: „In diesen Verhandlungen wird es darum gehen, welches Krankenhaus künftig ganz konkret welches Leistungsspektrum vor Ort anbietet.“ Für die Verhandlungen zwischen Kassen und Krankenhäuser sind 6 Monate vorgesehen „Danach übernehmen die Bezirksregierungen als zuständige Planungsbehörde die Verfahrensleitung… Abschließend entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die einzelnen Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Diese sollen bis zum Jahr 2024 neu erteilt werden.“

www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-krankenhausplanung-verhandlungen-ueber-regionale-versorgungskonzepte-starten