Es sei erinnert, dass am 19. April 2018 der g-BA über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V entschied und das Belegarztwesen generell von der Notfallversorgung ausgeschlossen hatte; die Begründung dafür fand sich in den „tragenden Gründen“ zum Beschluss. Damals hatte der BdB vehement Einspruch erhoben und mit Prof. Hecken in den folgenden Jahren argumentiert und eine Rücknahme der damaligen Entscheidung eingefordert. Parallel zu unseren Gesprächen haben mehrere Belegkrankenhäuser und Belegärzte den Klageweg beschritten. Noch in diesem Jahr werden die ersten vier von ca. 20 anhängigen Klageverfahren gegen die Regelung des g-BA vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Ein weiteres Gespräch mit Prof. Hecken (g-BA) wurde vereinbart, um das weitere Procedere zu diskutieren; über das Ergebnis werden wir selbstverständlich berichten.
Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern
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