Der BdB e.V. ein Lobbyist?

Natürlichen Personen und Organisationen, die Kontakt zu Mitgliedern und Mitgliederinnen des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, mussten sich zum 28.02.2022 im Lobbyregister eingetragen haben. Der Gesetzgeber will damit mehr Transparenz erreichen sowie „das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willens- und Entscheidungsprozesse“ stärken. Man wird sehen, ob diese edlen Ziele erreicht werden. Die Verpflichtung zum Eintrag hat in den letzten Februartagen viel Hektik in der Branche verursacht. Waren Anfang Februar im Tätigkeitsbereich Gesundheitswesen erst 30 Einträge im öffentlich zugänglichen Lobbyregister gelistet, waren es am 01.03. schon 799. Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser ist – natürlich – auch drin.


https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche-im-lobbyregister?lang=de


Transparenz wird zumindest innerhalb der Fachkreise erreicht. Das Schmökern in den öffentlich zugänglichen Daten des Lobbyregisters fördert Spannendes zutage: Nicht nur, wer sich alles als Interessenvertreter*in outet bzw. outen muss (Selbsthilfeorganisationen, aber auch wissenschaftliche Organisationen hatten gelegentlich mit einer solchen Selbstdefinition Schwierigkeiten), sondern auch, wer alles im Politikfeld Gesundheitswesen (nicht) politisch unterwegs sein will. So fehlt z.B. sowohl der Eintrag der KBV als auch des GKV-Spitzenverbands – bemerkenswert, wenn just diese Organisationen sich nicht als Interessenvertreter outen bzw. den Eintrag nicht rechtzeitig hinbekommen. Die Rubrik „Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung“ – mit klaren Vorgaben, wie zu rechnen ist – zeigen die Hotshots. Wenig überraschend, die großen politischen Verbände liegen nach Aufwendungen vorne, aber auch hier gibt es Unterschiede: die DKG meldet rd. 2 Mio., die BÄK knapp 3 Mio.