Die Umsetzung der Frankfurter Erklärung würde eine grundlegende Neuordnung der §§ 115 bis 122 SGB V bedeuten und die sektorenübergreifende Versorgung neu ord-nen. „Die Grundidee ist, dass alle stationären Leistungen mit einer mittleren Verweil-dauer von unter 4 Tagen auch alternativ intersektoral erbracht werden können“, erläu-terte Dr. Andreas Hellmann, Stellvertretender Vorsitzender des BdB die Vorteile des Konzepts. Die bisherigen gesetzlichen, strukturellen und bürokratischen Hürden an der Sektorengrenze werden mit diesem Vorschlag beseitigt, wobei mit der Verschlankung des SGB V auch eine Verbesserung der Patientenversorgung einhergeht.
Die Sicherstellung der ärztlich-medizinischen Versorgung in Deutschland über die Schnittstelle ambulant-stationär hinweg ist die entscheidende Herausforderung für die Gesundheitspolitik. Mit dem gemeinsamen Vorschlag werden bestehende Strukturen der sektorenverbindenden Versorgung weiterentwickelt.
BdB legt Konzept zur sektorenverbindenden Versorgung vor
Kontakt
Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser
Geschäftsstelle
Hainenbachstr. 25
89522 Heidenheim an der Brenz
Jetzt Mitglied werden
Als Mitglied profitieren Sie von allen Vorteilen, die der BdB bietet, und unterstützen die berufspolitische Arbeit der Belegärzte.